Gewinn

Der Gewinn ist im Finanzwesen der Betrag, der nach Abzug aller Aufwendungen übrig bleibt. Wenn die Kosten die Erträge übersteigen und nichts vom Gewinn bzw. ein negatives Ergebnis übrig bleibt, handelt es sich um einen Verlust. Bei Wertpapiergeschäften ist die Gewinnerzielung das oberste Ziel. Wann jedoch die Gewinne eintreten, ist abhängig von den Anlagezielen. Das Risiko eines Verlusts sollte dabei niemals unberücksichtigt bleiben.

  • Gewinnerzielung auf langfristige Sicht (ETF-Sparplan).
  • Gewinnerzielung auf kurzfristige Sicht (Trading).

Was ist der reale Gewinn bei Wertpapiergeschäften?

Viele Aktien-Anfänger rechnen damit, dass der Betrag aus dem Verkauf einer Aktie der Gewinn ist. Doch leider ist das nicht ganz richtig. Denn der Erlös aus einer Geldanlage ist nicht gleichzeitig der Gewinn. Bevor das Geld auf dem Verrechnungskonto landet, werden automatisch einige Kosten und auch Steuern abgezogen. Diese Kosten mindern bei Wertpapiergeschäften den Gewinn:

  • Transaktionskosten.
  • Abgeltungssteuer (25 %) + Solidaritätszuschlag + evtl. Kirchensteuer.
  • Vorabpauschale entfällt im Moment aufgrund des negativen Zinses.
  • Weitere dem Anlageprodukt spezifische Kosten.

Gewinn Aktien – Steuern clever regulieren

Hohe Gewinne lassen das Herz jedes Anlegers höherschlagen. Denken sie dann an die anstehende Steuerlast, läuft es vielen kalt den Rücken herunter. Hier gibt es jedoch die Möglichkeit, die Gewinne einzuteilen, um vom jährlichen Steuerfreibetrag zu profitieren:

  • Nur auf Gewinne, die über dem Sparerpauschbetrag von 801 Euro/ Jahr (ab 2023 erhöht auf 1.000 Euro) liegen, fällt Abgeltungssteuer an.
  • Für Ehepaare gilt ein Sparerpauschbetrag von 1.602 Euro/ Jahr (ab 2023 jährlich 2.000 Euro)

Wichtig ist hier: Steuern fallen erst an, wenn sie ausbezahlt werden. Entstehen zum Beispiel Gewinne durch ETFs oder Aktien, weil diese im Kurswert steigen, fallen keine Steuern an – erst wenn die Aktien bzw. ETF-Anteile verkauft werden. Nutzen Anleger hierfür den Sparerpauschbetrag voll aus, kommt auf die Jahre gesehen auch eine stolze Summe zusammen.
Möchten Anleger diese Möglichkeit für sich nutzen, können sie ganz einfach bei der jeweiligen Bank einen Freistellungsauftrag (meist im Online-Portal) beantragen. 

Bitte beachten Sie den Disclaimer und dass dieses Finanzlexikon auf keinen Fall das Gespräch mit einem qualifizierten Finanz-/ Anlageberater ersetzen kann!