Hauptversammlung
Was ist eine Hauptversammlung?
Die Hauptversammlung (HV) ist ein wichtiges Organ jeder Aktiengesellschaft. Wie es der Name vermuten lässt, versammeln sich hier die Aktionäre, so wie der Vorstand und der Aufsichtsrat. Die Hauptversammlung findet mindestens einmal im Jahr statt und dient der Kommunikation unter den Teilnehmern. Hier werden Beschlüsse gefasst, wie zum Beispiel die Gewinnverwendung.
Eine Aktiengesellschaft (AG) besteht aus 3 Organen:
- Dem Vorstand
- Dem Aufsichtsrat
- Der Hauptversammlung
Der Vorstand lenkt und leitet die Geschäfte der Aktiengesellschaft (AG).
Der Aufsichtsrat überwacht und kontrolliert den Vorstand im Auftrag der Aktionäre.
Die HV ist die Versammlung der Aktionäre.
Unterschied ordentliche und außerordentliche Hauptversammlung
Die ordentliche Hauptversammlung wird in der Regel einmal pro Jahr vom Vorstand einberufen.
Hier werden die Aktionäre durch den Vorstand über die wirtschaftliche Situation und zukünftige Entwicklung des Unternehmens informiert.
Die außerordentliche Hauptversammlung wird bei wichtigen, nicht im Voraus geplanten Entscheidungen vom Vorstand einberufen.
Jeder Aktionär ist zur Stimmabgabe berechtigt. Die Gewichtung seiner Stimme basiert auf seinen Besitz an stimmberechtigten Aktien.
Sollte der Aktionär selbst nicht an der Versammlung teilnehmen können, kann er Dritte beauftragen. Dies ist meist die depotführende Bank oder auch Vertrauensleute.
Entscheidungen von besonderer Tragweite, die sich auf Strukturmaßnahmen der Gesellschaft beziehen, müssen von der Hauptversammlung mit einer Zustimmung von mindestens 75% bestätigt werden.
Die einfache Mehrheit (50% + 1 Stimme) ist für Entscheidungen von nicht besonderer Tragweite ausreichend.
Die Aufgaben der Hauptversammlung
Aufsichtsrat
Bestellt (wählt) den Aufsichtsrat und kann diesen auch wieder abberufen.
Der Aufsichtsrat wird über einen definierten Zeitraum gewählt.
Entscheidet über die Vergütung des Aufsichtsrates.
Gewinnverteilung
Entscheidet über die Verwendung des Bilanzgewinns. Der Jahresüberschuss bezeichnet das positive Geschäftsergebnis eines Geschäftsjahres. Er bildet sich aus der Differenz von Erträgen und Aufwendungen.
Hiervon werden die gesetzlichen Rücklagen, welche eine Aktiengesellschaft verpflichtend bilden muss, abgezogen. Der Endbetrag wird als Bilanzgewinn betitelt und über seine Verwendung entscheidet die Hauptversammlung.
Soll dieser auf die Aktionäre verteilt werden, erhält jeder Aktionär eine Dividende. Andernfalls bleibt dieser im Unternehmen bestehen.
Abschlussprüfer
Bestellt (wählt) ebenso den Abschlussprüfer. Dieser prüft das Zahlenwerk des Vorstands. Der Vertrag mit dem Abschlussprüfer wird allerdings von dem Aufsichtsrat unterzeichnet.
Strukturmaßnahmen
Beschließt Satzungsänderungen, Kapitalerhöhung, Umwandlung oder Auflösung der Gesellschaft.
Kontrolle von Vorstand und Aufsichtsrat
Beschließt die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat, die Wahl eines Sonderprüfers oder besonderen Vertreters.
Ein besonderer Vertreter prüft eine mögliche Pflichtverletzung von Aufsichtsrat und Vorstand und klagt ggf. auf Schadensansprüche vor Gericht.
Somit können die Aktionäre selbst gegen den Vorstand und Aufsichtsrat vorgehen.
Bitte beachten Sie den Disclaimer und dass dieses Finanzlexikon auf keinen Fall das Gespräch mit einem qualifizierten Finanz-/ Anlageberater ersetzen kann!