Der Sparerpauschbetrag beziehungsweise Sparerfreibetrag ist besonders für Kleinanleger sehr interessant. Denn bis zu diesem Betrag müssen Anleger auf ihre Gewinne aus Kapitalerträgen (z.B. Dividenden oder Gewinn aus dem Verkauf von Aktien) keine Steuern zahlen – er ist somit frei von der Abgeltungssteuer. Die Abgeltungssteuer beträgt derzeit 26,35 % (inklusive Solidaritätszuschlag). Bisher betrug der Sparerpauschbetrag 801 Euro/ Jahr pro Person. Für verheiratete Paare gilt ein gemeinsamer Sparerpauschbetrag von 1.602 Euro pro Jahr.
Seit dem Jahr 2009 betrug der Sparerpauschbetrag pro Person 801 Euro im Jahr. Nun gibt es erfreuliche Nachrichten von der Bundesregierung: Der Betrag soll im Jahr 2023 auf 1000 Euro pro Person erhöht werden. Verheiratete Paare dürfen dann steuerfreie Gewinne von 2000 € im Jahr einbehalten. Angesichts der Inflation war die Anpassung des Sparerpauschbetrags längst überfällig.
Um den Sparerpauschbetrag geltend zu machen, reichen Anleger einen Freistellungsauftrag bei der jeweiligen Bank ein. Hat der Anleger ein Konto bei mehreren Banken, sollte er bei jeder Bank einen Freistellungsauftrag einreichen. Der Freibetrag von (derzeit) 801 Euro wird dann auf die verschiedenen Konten verteilt.
Wie richte ich den Freistellungsauftrag ein?
In der Regel können Anleger den Freistellungsauftrag ganz unkompliziert direkt in der Online-Plattform der jeweiligen Bank ausfüllen und einrichten.
Fallen die Gewinne höher aus als erwartet, ist das sehr erfreulich. Viele Anleger machen sich jedoch auch Sorgen über die nun drohende Steuerlast. Doch hier gibt es keinen Grund zur Sorge. Der Sparerfreibetrag von 801 Euro bleibt auch dann steuerfrei. Lediglich auf den Betrag, der darüber hinaus geht, muss Kapitalertragssteuer gezahlt werden. Hier ein Beispiel:
Ein Anleger hat durch den Verkauf von Aktien in einem Jahr Kapitalerträge von 1.200 Euro eingenommen. In diesem Fall muss er nur auf die 399 Euro, die über den Sparerpauschbetrag von 801 Euro hinausgehen, Steuern zahlen.
1.200 Euro Einnahmen - 801 Euro Sparerfreibetrag = 399 Euro zu versteuernden Einkommen.
26,35 % Abgeltungssteuer + Solidaritätszuschlag von 399 Euro = 105,14 Euro zu zahlende Steuer.
Bitte beachten Sie den Disclaimer und dass dieses Finanzlexikon auf keinen Fall das Gespräch mit einem qualifizierten Finanz-/ Anlageberater ersetzen kann!